Gasentladung
Als Gasentladung werden Vorgänge bezeichnet, bei welchen elektrischer Strom durch gasförmige Materie fließt. Dieser Stromfluss ist nur nach Bildung eines Plasmazustandes im Gas möglich. Ein Plasma entsteht dabei durch Stoßionisation mit Lawineneffekt. Gasentladungen benötigen daher eine bestimmte elektrische Mindest-Feldstärke, um zu entstehen oder aufrechterhalten zu werden.
Gasentladung an einer Hochspannung führenden Metallspitze.
Ist zur Aufrechterhaltung der Gasentladung eine ständige Zufuhr von freien Elektronen nötig, heißt sie unselbstständige Entladung. Bei einer selbstständigen Gasentladung setzt dagegen jedes Elektron auf seinem Weg "netto" mindestens ein neues Elektron frei, d. h., die Entstehungsrate der Ionen übersteigt die Rekombinationsrate. Die einmal gezündete selbstständige Entladung benötigt daher zum weiteren "Brennen" nur noch Energie aus der Spannungsversorgung.
Die Gasentladung strahlt Licht, Ultraviolett- und/oder Infrarotstrahlung charakteristischer Wellenlängen aus, weil außer der Ionisation auch Anregung von Hüllenelektronen stattfindet, die beim Rückfall auf niedrigerere Energieniveaus Photonen charakteristischer Energien emittieren.
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Quellenangabe
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