Kompaktleuchtstofflampe / Energiesparlampe - Umweltschutz

Schadstoffemissionen

 

Bei der Verbrennung von fossilen Brennstoffen zur Stromerzeugung, welche in fast allen Ländern dominiert, entstehen je nach Brennstoff unterschiedlich große Mengen des klimaschädlichen Gases Kohlenstoffdioxid (CO2). Da der Einsatz von Energiesparlampen im Vergleich zu Glühbirnen sehr viel Strom spart, hilft der Einsatz von Kompaktleuchtstofflampen so indirekt, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. So spart eine 11-Watt-Energiesparlampe, mit der eine 60-Watt-Glühlampe ersetzt wird, im Laufe ihres Lebens etwa 735 kWh. Um diese Menge an >Energie zu erzeugen, müssten zum Beispiel 830 kg Braunkohle zu 2100 kg CO2 verbrannt werden. Hinzu käme die Emission von Schwermetallen, die in der Kohle enthalten sind, sowie die bei der Verbrennung entstehenden Gase Schwefeldioxid und Stickoxide und gegebenenfalls die ungenutzte, bei der Produktion des Stromes angefallene Abwärme.

Quecksilberemissionen von Kompaktleuchtstofflampe und Glühbirne im Vergleich

 

Wie alle Leuchtstofflampen enthalten Kompaktleuchtstofflampen giftiges Quecksilber. Bei hochwertigen Lampen werden teilweise weniger als 1,5 mg eingesetzt. Nach der RoHS-Richtlinie gilt in der EU eine Höchstmenge von 5mg je Lampe. Das Quecksilber von Kompaktleuchtstofflampen wie auch von anderen Gasentladungslampen ist hermetisch dicht eingeschlossen und kann nur bei Glasbruch entweichen. Falls versehentlich eine Lampe zerbricht, so besteht auf Grund der geringen Menge an Quecksilber keine akute Gesundheitsgefahr, es wird jedoch trotzdem empfohlen für einige Minuten kräftig zu Lüften.

 

Auch bei der Stromerzeugung in Kohlekraftwerken wird neben anderen Schadstoffen Quecksilber freigesetzt. Da beide Lampenarten Strom verbrauchen, Glühlampen jedoch fünfmal mehr als vergleichbar helle Energiesparlampen, ist unter der Annahme, dass nur Strom aus Kohlekraftwerken verwendet wird, die Gesamtbilanz an Quecksilberemissionen bei Glühlampen selbst dann höher, wenn die Kompaktleuchtstofflampen nicht korrekt entsorgt werden. Da in Deutschland knapp die Hälfte des Stroms in Kohlekraftwerken erzeugt wird, ist die Bilanz ungefähr ausgeglichen. Werden Energiesparlampen richtig entsorgt, so kann das darin enthaltene Quecksilber großteils recycelt werden. Unter Umständen entstehen beim Recycling und bei der Herstellung geringe Quecksilber- und andere Emissionen.

 

Die Elektronik-Platine und das Plastikgehäuse sind mit Flammschutzmitteln ausgerüstet. Diese können während des Betriebes ausgasen, was insbesondere bei neuen und günstigen Lampen ein Problem ist.

 

Die Gesamt-Umweltbilanz umfasst weiterhin den bei der Gewinnung der Rohstoffe und bei der Fertigung entstehenden Ressourcen- und Energieeinsatz. Die enthaltenen Metalle (insbesondere Kupfer, Zinn und Aluminium) verursachen bei ihrer Gewinnung und beim Recycling Schadstoffemissionen, insbesondere, wenn die Prozesse in Staaten durchgeführt werden, in denen weniger strenge Umweltgesetze herrschen als in Deutschland. Die Metalle können beim Recycling nicht vollständig zurückgewonnen werden.

 

Entsorgung und Recycling

 

Neben Quecksilber in der Glasröhre befinden sich in der Lampe, dem Starter und der Elektronik weitere problematische Stoffe, die teilweise zurückgewonnen werden können. Blei, Chrom und Cadmium sind jedoch nicht mehr zugelassen und sollten sich daher nur noch in älteren Lampen (Herstellung vor Juli 2006) finden.

 

Aus Gründen des Umweltschutzes dürfen Energiesparlampen niemals in den Hausmüll oder in den Glascontainer gegeben werden; sie sind Sondermüll. Nicht mehr funktionsfähige und zerbrochene Kompaktleuchtstofflampen müssen fachgerecht und getrennt vom Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall entsorgt werden. Dabei können das Quecksilber und andere Rohstoffe wiederverwertet werden. Beim Quecksilber gilt dies nur, wenn der Glaskolben noch unbeschädigt ist, da es ansonsten verdampft. Bei der Wiederverwertung geht es insbesondere um die anderen enthaltenen Metalle wie Kupfer, Aluminium und Zinn sowie die Leuchtstoffe. Selbst die Metalle können jedoch beim Recycling nur unvollständig zurückgewonnen werden.

 

Aufgrund des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sind in Deutschland die Hersteller von Leuchtstofflampen seit dem 24. März 2006 verpflichtet, diese zurückzunehmen. Die Sammlung erfolgt unter anderem auf kommunalen Wertstoffhöfen.

 

Bisher werden nur weniger als 25 % der privat genutzten, jedoch zirka 90 % der gewerblich genutzten Energiesparlampen fachgerecht entsorgt. Jährlich gelangen so 600 Tonnen Quecksilber auf Hausmülldeponien. Die gesamte Rücklaufquote zu den Recyclingfirmen beträgt heute etwa 70 - 80 %.

 

Requiem für die Glühbirne!

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Quellenangabe

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Kompaktleuchtstofflampe" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der "GNU - Lizenz" für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Autorenliste verfügbar.