Glühbirne / Glühlampe - Kritik an Verboten
Glühlampenverbote sind nach Meinung mancher Kritiker ein unsinniges Steuerinstrument der Politik, da eingesparte Energiemengen zu eingesparten Emissionsmengen führen, die dann von den Stromerzeugern im Emissionshandel verkauft werden und an anderer Stelle zu Emissionen führen. Es wird mitunter angeführt, dass ein sinnvolleres Steuerinstrument zur Erreichung von Klimazielen die Begrenzung der Emissionsmenge von Kohlendioxid sei.
Vorteil der Glühlampe ist, dass sie stufenlos gedimmt werden kann. Energiesparlampen sind normalerweise nicht dimmbar. Manche Energiesparlampen sind in einigen Stufen dimmbar; lediglich ganz teure sind wie Glühbrinen stufenlos dimmbar.
Glühlampen funktionieren mit jeder gängigen Frequenz einschließlich Gleichstrom aus batteriegespeisten Notstromversorgungsanlagen. Energiesparlampen funktionieren nur mit der Frequenz, für die sie gebaut wurden, z.B. 50 Hz. Wegen des elektronischen Vorschaltgerätes arbeiten sie nicht mit Gleichstrom.
Quecksilber-Emission
Die vielfach als Argument gegen Energiesparlampen genannte Quecksilberbelastung durch diese spricht noch stärker gegen herkömmliche Glühlampen. Denn bei der Stromerzeugung aus Kohle werden nach Berechnungen des Öko-Instituts pro Kilowattstunde 14,7 Mikrogramm Quecksilber freigesetzt. Die vermiedenen Quecksilberemissionen durch Stromeinsparung sind damit größer als der gesamte Quecksilbergehalt der Energiesparlampen.
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Quellenangabe
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Glühlampe" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der "GNU - Lizenz" für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Autorenliste verfügbar.